Die Aschen selbst sind in unterschiedlichster Weise und in signifikantem Umfang mit Chrom, Nickel u.a. Schwermetallen belastet, will man der Forschung des Umweltamtes folgen, vgl. Friedhofskultur 05/2019 und Münchener Merkur vom 01.08.2019
Die Ursache liegt in den Brennkammern der Krematorien, die in Deutschland mit einer Chrom-Nickelbeschichtung sowie chromdotierten Schamottesteinen ausgestattet sind.
Wo Chrom in Verbrennungsvorgängen freigesetzt wird, darf auch Chrom (VI) angenommen werden, ein hochproblematisches Schwermetall, das Krebs erregend und Erbgut verändernd ist.
Da zudem eine Wasserlöslichkeit besteht, hat das Umweltbundesamt in seinen Empfehlungen zum Einbringen von Kremationsaschen Risikogebiete definiert, bei denen Auswaschungsgefahr von Chrom (VI) besteht. Es handelt sich um Böden, die in 1 m Tiefe einen pH-Wert von > 6,5 aufweisen. Der Raum östlich von München und der gesamte Voralpenraum zählen dazu.
[1] https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/mittenwald-ort29073/mittenwald-bayern-belastet-gift-in-totenasche-wald-auf-naturfriedhof-12869238.html
Besonders problematisch erscheinen den Untersuchungen zufolge Flachbettöfen – und damit derjenige Ofentyp, der in Traunstein verbaut und in Kolbermoor vorgesehen ist.
Eine einfache Lösung des derzeit fachöffentlich intensiv diskutierten Problems wäre die chemisch-physikalische Dekontaminierung der Aschen, wie sie bei anderen Aschen seit langem üblich ist. Diese Verfahren sind bei Totenaschen jedoch umstritten, da Pietätsfragen berührt werden. Da die Totenruhe nicht gestört werden darf, ist bereits eine einfache Analyse von Totenaschen nur in einem fest umrissenen Rahmen möglich, was die Festsetzung von Anforderungen behindert.
Eine weitere Möglichkeit wären schwermetallfreie Ofenauskleidungen, z.B. aus Edelmetallen, wie sie aus der Strahltriebwerkstechnologie bekannt sind.Bis zur abschließenden Problemlösung fordern Naturschutzverbände derzeit, Totenaschen ist feste, nicht verrottbare Urnen zu füllen, was von Seiten einiger Genehmigungsbehörden aufgegriffen wurde.so z.B. für den Ruheforst Langhege, wo ausschließlich Edelstahlurnen zu verwenden sind.
In Kenntnis der Problemlage werden auf vielen Traditionsfriedhöfen die Aschen nach Ablauf der Ruhezeit geborgen und an einer möglichst lehmigen, undurchlässigen Stelle gesammelt endbeigesetzt. Diese Möglichkeit ist jedoch nicht immer gegeben, vor allem nicht in den privat betriebenen Urnenwäldern.
Mit Blick auf die CLP-Verordnung wären Totenaschen ggf. als Gemische im Sinne der Verordnung aufzufassen und müssten gekennzeichnet werden.[1] Mit ihrem pH-Wert von über 12,2 gelten Totenaschen als „ätzend“ im Sinne der Gefahrstoffverordnung.
Werden Aschen in Nicht-Metallurnen verfüllt, kann es zu einer Versprödung und anschließender Mikroplastikproblematik kommen, wie es Friedhofspraktiker von den in der DDR verwendeten Bakeliturnen her kennen. In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, dass die Bayerischen Staatsforsten derzeit eine großangelegte Kampagne zur Ausweisung von Bestattungswäldern gestartet haben, in denen auf feste Metallurnen verzichtet werden soll.
[1] Vgl.: https://echa.europa.eu/de/regulations/clp/understanding-clp

