In der Ausgabe des Mangfallboten vom 24.08.2019 wird vom Bürgermeister Kloo ein Zusammenhang zwischen der Ansiedlung eines privat betriebenen Krematoriums und den Friedhofsgebühren erzeugt. Das Vorhaben steht im Kontext mit Entwicklungen, die den Friedhof als traditionellen Trauerort hinterfragen, alternative Beisetzungen fördern. Die Feuerbestattung technisiert den Umgang mit Verstorbenen, denn Urnen können leicht verschickt und überall beigesetzt werden, z.B. in abgelegenen Wäldern und auf See.
Die Friedhöfe geraten dabei mehr und mehr unter Druck, werden weniger nachgefragt, müssen ihre Gebühren erhöhen und geraten unter Bebauungsdruck, wie im vorliegenden Fall in einer besonders eklatanten Weise beabsichtigt.
Verfahren zur Leichenverbrennung wurden in Zeiten knapper Friedhofsflächen entwickelt.
Von Beginn an waren sie umstritten, wobei die größten Vorbehalte zunächst von Religionsgemeinschaften kamen, die zum Teil bis heute andauern. Das Kremieren war eine Alternative, da Urnen in vorhandene Gräber ohne weiteren Flächenbedarf beigesetzt werden konnten.
Das Gebührensystem vieler Friedhöfe begünstigt Urnenbeisetzungen, wenn Kostenanteile nicht angemessen berücksichtigt werden.
Anreize zum Erhalt von Flächen- und Familiengräbern sind kaum erkennbar – ganz im Gegensatz zu anderen öffentlichen Einrichtungen, wie Schwimmbädern mit ihren Angeboten für Familien.
Unverrückbar bleibt die Bereitstellung von Bestattungsflächen eine öffentliche Pflichtaufgabe, so steht es in allen Bestattungsgesetzen.
Krematorien sind es hingegen nicht!
Sie werden von Kommunen und Privaten Betrieben. Berichtet wird auch von Überführungen zu Krematorien im Ausland, die deutlich billiger sind. Ein Blick in die derzeitig gültige Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Kolbermoor zeigt, dass die jährliche Belastung trotz unterschiedlich hoher Gebühren für Erd- und Urnengräber in durchaus zumutbarem Rahmen liegen; und im Neuen Friedhof sogar günstiger sind als im „alten“ Friedhof:
Einzelgrab 43,00 Euro/Jahr
Familiengrab 70,00 Euro/Jahr
Kindergrab 17,00 Euro/Jahr
Urnengrab 43,00 Euro/Jahr
Urnenwandnische 60,00 Euro/Jahr
Ein Urnengrab kostet also genau so viel wie ein Einzelgrab, eine Urnennische lediglich 10 Euro weniger als ein Familiengrab.
Bereits bisher musste der Kämmerer die Friedhofsgebühren nach geltendem Recht kalkulieren.
Die Stadt ist nicht proaktiv auf den Investor aus Traunstein zugegangen, sondern es gab nach Aussage der Stadt die Anfrage vom Standort suchenden Wirtschaftsunternehmen aus Traunstein. Die Stadt hatte also gar keinen Grund, auf die Leichenverbrennungsfirma zuzugehen. Wir haben den Eindruck, dass man nun mit Scheinargumenten wie eventuellen Gebührenerhebungen versucht, gerade ältere Mitbürger mit geringen Einkommen für die Ansiedlung eines Krematoriums mitten im Wohngebiet zu gewinnen.
Wir halten das für sehr fragwürdige, manipulative, aber durchschaubare Methoden der Stadtspitze.
Im Übrigen:
Kindergärten erzeugen regelmäßig hohe Defizite – nachdem Kindergärten ebenso wie Friedhöfe eine Pflichtaufgabe der Kommunen sind, zahlen die Gemeinde und Städte jährlich durchaus bemerkenswert hohe Summen als Defizitausgleich an die Träger der Kindergärten, darunter auch Kindergärten, wo die AWO, eine SPD-nahe Organisation, die Trägerin ist.