In der Sitzung des Stadtrates am 31.07.2019 hat der Stadtrat das Ratsbegehren einstimmig beschlossen.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Der Stadtrat beschließt dieses Ratsbegehren und beauftragt die Verwaltung den Bürgerentscheid „Feuerbestattung Kolbermoor“ vorzubereiten und durchzuführen. Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 20.10.2019 mit folgender Fragestellung statt:

„Sind Sie dafür, dass die Stadt Kolbermoor die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, dass auf Teilflächen der Fl.-Nrn. 2699/1 und 2700 im nordwestlichen Teil des Friedhofes Am Rothbachl eine Feuerbestattungsanlage errichtet werden kann?“

  1. Im Hinblick auf eine Bauleitplanung zur Errichtung einer Feuerbestattungsanlage Am Rothbachl wird klargestellt, dass vor der Durchführung weiterer bauplanungsrechtlicher Verfahrensschritte das Ergebnis eines Ratsbegehens/Bürgerentscheides zum Thema “Feuerbestattungsanlage Kolbermoor“ abzuwarten ist. Der Stadtrat Kolbermoor beschließt, dass Alternativstandorte zur Errichtung einer Feuerbestattungsanlage in den Gemarkungsbereichen der Stadt Kolbermoor ausgeschlossen werden.

Die o.g. Abstimmungsfrage wurde mit Vertretern der Bürgerinitiative abgestimmt und anschließend durch die Gemeindeaufsicht des Landratsamtes Rosenheim rechtlich geprüft.

Jeder wahlberechtigte Bürger bekommt von der Stadt Kolbermoor eine Wahlbenachrichtigungskarte zugeschickt. Es werden ca. 10 Wahllokale in Kolbermoor eingerichtet. Eine Briefwahl ist möglich.