Aufgedeckt – Referenzanlage?

Aufgedeckt – Referenzanlage?

Thomas Engmann, Geschäftsführer der EHG, muss wegen „missverständlichen“ Formulierungen  seinen Internetauftritt bezüglich seiner „Referenzanlage“ ändern!

Wieder einmal stellt sich heraus, dass weder der Investor und Betreiber des Krematoriums Traunstein, noch der Bürgermeister es mit der Wahrheit sehr genau nehmen.

Ob es nun um die sogenannte „Referenzanlage “ Traunstein geht, oder um “ Wartezeiten “ in München, dem Bürger wird schlicht und einfach nicht die Wahrheit gesagt!

Wie verhält es sich mit allen anderen Aussagen der beiden? Es sei nur mal das Thema Schadstoffe und Störfälle angeschnitten.

Vom Bayerischen Landesamt für Umwelt haben wir am 17.09.2019 folgende Email erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Internetseite der Fa. EHG (http://ehg.bayern/2019/08/29/faktencheck-5-qualitaetsstandards-bei-feuerbestattungsanlagen/) wird angegeben, dass die Feuerbestattung Traunstein für nachhaltigen Umweltschutz mit dem Gütesiegel „Umweltpakt Bayern“ der Bayerischen Staatsregierung ausgezeichnet ist. Weiterhin führt die Fa. EHG an, dass wir die Feuerbestattungsanlage Traunstein aufgrund ihrer modernen Technik und der sehr niedrigen Emissionen als Referenzanlage führen.

Richtig ist, dass die Feuerbestattung Südostbayern GmbH unter https://www.umweltpakt.bayern.de/datenbank/Teilnehmer.do als Teilnehmer des Umweltpaktes Bayern registriert ist und bestimmte freiwillige Einzelleistungen oder Zusagen zur Verbesserung des Immissionsschutzes gegeben hat. Da Referenzanlagen weder vom LfU noch im Umweltpakt geführt werden, haben wir die Fa. EHG bzw. die Feuerbestattung Südostbayern GmbH gebeten, die missverständlichen Formulierungen unverzüglich zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Referat 21 „Luftreinhaltung bei Anlagen“

Bürgermeister-Ulrich-Str. 160

86179 Augsburg

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Herr Engmann hingegen spricht immer noch, obwohl längst belegt, von „Gerüchten“.

Auszug aus dem Artikel auf Rosenheim24 vom 18.09.2019

Thomas Engmann: Ich habe 2001 die dritte privatbetriebene Vollbestattungsanlage gebaut. Viele weitere Anlagen, die später gebaut worden sind, haben sich am Traunsteiner Vorbild orientiert. Das ist nicht ohne Grund passiert. Wir haben nichts zu verstecken, wir haben auch keine Internetseite, die vom Netz genommen wurde. Ich weiß nicht, was für Gerüchte im Umlauf sind und was kolportiert wird.

Strahlungsgefahr bei Einäscherung von Krebspatienten

Strahlungsgefahr bei Einäscherung von Krebspatienten

Bei der Einäscherung von Krebspatienten, die mit medizinischen Isotopen behandelt werden, besteht die Gefahr der Freisetzung radioaktiver Strahlung. Dies ist möglich, weil für Krematorien nicht immer klar ist, ob ein Patient vor dem Tod nuklearmedizinisch behandelt wurde.

Der Nationalverband der Krematorien der Niederlande (LVC) ist besorgt und fordert entsprechende Maßnahmen, berichtet Vorstandsmitglied Roel Stapper der Fernsehsendung EenVandaag. Er schlägt vor, dass den Verstorbenen eine Plakette beigegeben wird, wenn sie mit den Medikamenten Jod-125, Jod-131 oder Lutetium-177 behandelt wurden: „Auf diese Weise wissen wir vor Beginn des Bestattungsprozesses, dass wir nicht einäschern sollten.“

Die Risiken bei der Einäscherung nach einer Strahlentherapie werden auch vom Verband für Nuklearmedizin anerkannt. Viele radioaktive Krebsmedikamente brauchen etwa 60 Tage, um aus dem Körper zu verschwinden. Es wird erwartet, dass die Anzahl der Behandlungen mit solchen Medikamenten in Zukunft zunehmen wird. Im Jahr 2018 wurde das Krematorium in Purmerend aufgrund einer Strahlengefährdung vorübergehend geschlossen.

Bericht mit freundlicher Erlaubnis des niederländischen
Bestattungs-Fachmagazins „UITVAART“ (www.uitvaartmedia.com)